Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung

Um den datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gerecht zu werden, bedarf es in bestimmten Fällen eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AV-Vertrag). Wir empfehlen jedem unserer Kunden, diesen Vertrag mit uns abzuschließen. In diesem Vertrag werden sowohl für den Auftraggeber (Kunde) als auch für den Auftragnehmer (wsfischer) Befugnisse und Weisungen geregelt sowie Rechte und Pflichten beider Parteien festgeschrieben.

 

Abschluss des AV-Vertrags

Anforderung per E-Mail

Senden Sie uns eine E-Mail an info@wsfischer.de mit der Bitte um Übersendung des aktuellen AV-Vertrags. Wir werden uns danach mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein Entwurf zukommen lassen.

Kontrolle & Fertigstellung

Nach Erhalt kontrollieren Sie bitte den Vertrag auf inhaltliche Richtigkeit, insbesondere die Anlage 1, in der dokumentiert ist, welche Daten Sie an uns weitergegeben haben und ob Ihr Unternehmen besonderen gesetzlichen Regeln unterliegt. Wir werden den Vertrag dementsprechend anpassen.

Unterschrift & Versand

Wenn alles in Ordnung ist, schicken wir Ihnen den Vertrag per E-Mail zu. Drucken Sie den Vertrag bitte zweifach aus, unterzeichnen ein Exemplar und schicken das unterzeichnete Dokument an uns zurück:

Entweder als Scan per Mail an info@wsfischer.de oder
als Original per Post: wsfischer (Inhaber Michael Fischer), Hermannstraße 3, 91207 Lauf

 

 

 

 

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