Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen. So sollen die Umsatzeinbrüche, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind, eingedämmt werden. Gut zu wissen: Die Überbrückungshilfe III lässt sich auch für Digitalisierungsprojekte einsetzen. Alle Infos und wichtige Webadressen im Überblick.

Erstattung von E-Commerce Dienstleistungen durch die Überbrückungshilfe III

Kleine und mittelständische Unternehmen, Soloselbstständige und auch Freiberufler: Sie alle können die Überbrückungshilfen des Bundes in Anspruch nehmen, um Umsatzeinbußen durch Corona abzufedern. Bislang konnten Selbstständige die Hilfen ausschließlich für Fixkosten einsetzen. So zum Beispiel Leasing- und Personalkosten und Miete.

Bei der Überbrückungshilfe III wurde nachgebessert: Digitalisierungsprojekte und Investitionen in E-Commerce-Dienstleistungen gelten mittlerweile ebenfalls als erstattungs- und förderfähig. Investiert ein Unternehmen in die Digitalisierung des Betriebs – zum Beispiel durch einen Onlineshop oder den Beitritt zu Verkaufsplattformen wie Amazon – ist dies einmalig mit bis zu 20.000 Euro förderfähig. Auch Marketing- und Werbekosten werden erstattet. Allerdings nur bis zu dem Betrag, der auch im Jahr 2019 für Marketing ausgegeben wurde.

Alle wichtigen Details rund um die Überbrückungshilfe III auf einen Blick

Wer hat Anspruch auf Überbrückungshilfe III?
Ein Anspruch auf Förderung besteht für Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige im Haupterwerb, deren Jahresumsatz 750 Millionen Euro nicht überschreitet. Zudem ist der Sitz oder die Betriebsstätte im Inland Pflicht.

Wann kann ich Überbrückungshilfe III beantragen?
Nur, wenn in einem Monat ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Vergleich zum Jahr 2019 vorliegt. Betriebe, die die Förderung beantragen, müssen nicht zwingend von den Lockdown-Schließungen betroffen sein.

Kann es sein, dass ich die Förderung zurückbezahlen muss?
Das kann passieren, insbesondere, wenn sich die Umsatzeinbußen nicht im oben genannten Bereich von 30 Prozent liegen.

Wo bekomme ich weitere Informationen?
Weiterführende Informationen hält die offizielle Antragsplattform bereit.

Digitalisierung fördern: Digitalbonus Bayern

Bayerische Unternehmen haben außerdem die Chance, den Digitalbonus Bayern als Förderung für Digitalprojekte zu nutzen. Dazu zählen Maßnahmen zur Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen als auch die Erhöhung der IT-Sicherheit. Gut zu wissen ist hier, dass Förderungen nur für Projekte beantragt werden können, deren Umsetzung noch nicht an den Start ging.

Weitere Informationen unter https://www.digitalbonus.bayern/.

Bildquellen:

Webentwicklung aus dem Nürnberger Land